Schweizer Geodaten — das halbe Meter genaue Gelände, gratis und ohne Konto
Seit 2021 gibt die Schweiz ihre amtlichen Geodaten frei heraus: Höhenmodell, Laserscan, Landschaftsmodell, Luftbilder, Landeskarten. Wir haben den Bezugsweg nachgeprüft, statt ihn zu vermuten — eine Anfrage ohne Konto, ohne Schlüssel, und die Gelände-Kachel für Kreuzlingen liegt in einem halben Meter Auflösung bereit.
Die amtlichen Schweizer Geodaten sind kostenlos, kommerziell nutzbar und über eine offene Schnittstelle ohne Anmeldung beziehbar — die einzige Auflage ist die Quellenangabe.
- Autor
- Bundesamt für Landestopografie swisstopo
- Venue
- Bundes-Geodaten-Infrastruktur (data.geo.admin.ch) (2021)
- Lizenz
- Freie Nutzung mit Quellenangabe, ausdrücklich auch kommerziell — „Quelle: Bundesamt für Landestopografie swisstopo“
Die Frage klingt nach Verwaltung und ist in Wahrheit eine Grundsatzfrage: Woher nimmt ein Verein, der Karten, Gelände und Standorte in seinen Anwendungen braucht, die Daten dafür — ohne sich an einen Anbieter zu binden? In der Schweiz ist die Antwort ungewöhnlich erfreulich.
Seit dem 1. März 2021 gibt das Bundesamt für Landestopografie swisstopo seine amtlichen Geodaten als offene Verwaltungsdaten heraus. Nicht als Ausschnitt, nicht als Schaufenster, sondern vollständig: das Höhenmodell des gesamten Landes, die Laserscan-Daten mit Gebäuden und Vegetation, das topografische Landschaftsmodell mit Strassen, Gewässern und Wanderwegen, die Luftbilder, die Landeskarten in allen Massstäben, die geografischen Namen und die Verwaltungsgrenzen. Die Bedingungen sind in einem Satz gesagt: kostenlos, ausdrücklich auch für kommerzielle Zwecke, und die einzige Auflage ist die Nennung der Quelle.
Wir haben den Bezugsweg nicht recherchiert, sondern ausprobiert. Der Bund betreibt einen offenen Datenkatalog, über den sich jeder Datensatz nach Gebiet abfragen lässt. Eine einzige Anfrage für das Gebiet um Kreuzlingen liefert die zuständige Gelände-Kachel — einen Quadratkilometer, wahlweise in zwei Meter oder in einem halben Meter Rasterweite, als cloud-optimiertes Bild, rund 17 Megabyte gross, aufgenommen 2020. Ein Teil-Download dieser Datei funktioniert ohne Konto, ohne Schlüssel, ohne Registrierung; der Server beantwortet auch die Anfrage nach nur einem Ausschnitt korrekt. Über fünfhundert solcher Datensammlungen liegen in diesem Katalog.
Ein halber Meter Rasterweite heisst: Zwischen zwei Höhenwerten liegt eine Schrittlänge. Das ist eine andere Grössenordnung als weltweite Höhendaten, mit denen üblicherweise gearbeitet wird, und es macht Dinge möglich, die vorher nur ungefähr gingen — von der Frage, ob ein Baukörper auf eine Parzelle passt, bis zu echtem Schweizer Gelände als Grundlage einer 3D-Welt.
Wichtiger als die Zahlen ist aber die Form des Zugangs. Es gibt zwei Wege zu diesen Daten. Der bequeme ist der laufende Kartendienst: Man bindet die Kacheln der Bundesverwaltung in die eigene Anwendung ein, und bei jedem Verschieben der Karte geht eine Anfrage dorthin — samt der Adresse des Menschen, der gerade schaut. Der andere Weg ist der Datenbezug: einmal herunterladen, selbst zu Kacheln verarbeiten, selbst ausliefern. Beides ist erlaubt. Nur das Zweite passt zu der Linie, die unser Karten-Stack ohnehin zieht, nämlich keine fremden Kachel-Server im Betrieb. Für die laufenden Dienste gilt ausserdem eine Fair-Use-Regel ohne veröffentlichte Grenzen — noch ein Grund, sich nicht darauf zu stützen.
Für unser Hausprojekt schliesst dieser Bericht eine konkrete Lücke. Dort stand als offener Punkt, dass die Schnittstellen zwar sicher frei, aber nicht verifiziert seien und beim Bau des Parzellen-Prüfers nachgeschlagen werden müssten. Das ist erledigt — und zwar vollständiger, als wir erwartet hatten.
Denn die Parzellengrenzen stammen nicht von swisstopo, sondern aus der Amtlichen Vermessung der Kantone, und im kantonalen Shop kostet die Geld. Das sah zunächst nach einer Sperre aus. Sie ist keine: Dieselben Daten liegen über das gemeinsame Portal der Kantone frei — ausdrücklich zur freien Nutzung, ohne Vertrag, mit Quellenangabe als einziger Auflage. Eine Testabfrage für ein Gebiet in Kreuzlingen liefert prompt eine echte Liegenschaft: Grenzverlauf als Polygon, Parzellennummer, Grundbuchfläche von 3912 Quadratmetern, dazu die eidgenössische Grundstücksnummer. Wer lieber gleich alles hat, lädt den gesamten Vermessungsbestand des Kantons als ein Paket von rund 160 Megabyte, täglich aktualisiert. Zwanzig Kantone und Liechtenstein machen mit; sechs Kantone haben ihre Daten nicht freigegeben, der Thurgau gehört nicht dazu.
Und die Bauzone? Auch die ist abrufbar. Der Kanton betreibt für den Eigentumsbeschränkungs-Kataster eine maschinenlesbare Auskunft, die zu einer Parzelle in einem Zug ausgibt, was auf ihr gilt. Für unsere Testparzelle sind das vier Einträge: zweimal Nutzungsplanung, die Lärmempfindlichkeitsstufe und die statischen Waldgrenzen. Damit ist die Datengrundlage für die Frage, ob ein Baukörper auf ein Grundstück passt, vollständig — Gelände, Grenzen, Fläche, Zone, Lärmstufe, Waldabstand, alles gratis und ohne Anmeldung. Was jetzt noch fehlt, ist die Arbeit, nicht der Zugang.
Zwei weitere Stolpersteine gehören dazu. Die Daten liegen im Schweizer Landeskoordinatensystem, während unsere Anwendungen in Weltkoordinaten rechnen; die Umrechnung ist Routine, aber sie ist die Stelle, an der Karten schief werden. Und am Bodensee endet die Schweiz mitten im Bild: Das deutsche Ufer gehört Baden-Württemberg, das seine Geodaten ebenfalls offen bereitstellt — unter anderer Lizenz, über ein anderes Portal, mit eigener Anmeldung an die Namensnennung. Wer den See als Ganzes zeigen will, arbeitet zweimal.
Zuletzt eine kleine Falle, über die man leicht stolpert: Im technischen Katalogeintrag steht bei jedem dieser Datensätze das Wort „proprietär“. Das ist ein Formfeld ohne passende Auswahlmöglichkeit, nicht die Rechtslage. Die gültigen Bedingungen stehen daneben und erlauben genau das, was oben steht — freie, auch kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe. Wer nur das Feld liest, verwirft eine der besten öffentlichen Datenquellen Europas aus einem Missverständnis heraus.
Was das für uns bedeutet
- Es ist ein Datenbezug, kein Dienst — und damit auf der richtigen Seite unserer Karten-Linie. Wer die Kartenkacheln der Bundesverwaltung im laufenden Betrieb einbindet, schickt bei jedem Kartenausschnitt die Adresse eines Menschen dorthin. Wer die Daten einmal lädt und selbst zu Kacheln verarbeitet, tut das nicht. Beides ist erlaubt, nur eines passt zu uns.
- Für unser Hausprojekt schliesst das eine konkrete Lücke: Wir hatten festgehalten, dass die Schnittstellen zwar frei, aber ungeprüft sind. Jetzt sind sie geprüft — der Parzellen-Prüfer kann auf einem verifizierten Bezugsweg aufsetzen statt auf einer Vermutung.
- Ein halber Meter Rasterweite ist eine andere Liga als weltweite Höhendaten. Damit wird echtes Schweizer Gelände als Grundlage für unsere 3D-Welten brauchbar — nicht als Ersatz für erfundene Landschaften, sondern als Option, wo ein realer Ort gemeint ist.
- Es ergänzt sich sauber mit den frei lizenzierten Erd-Embeddings, über die wir an anderer Stelle berichtet haben: Jene liefern Semantik — was verändert sich —, diese liefern Geometrie — wie das Gelände tatsächlich geformt ist. Für die Wirkungsmessung einer Fläche braucht es beides.
- Die Kantone ziehen mit, und auch die Parzellengrenzen sind frei — nur nicht dort, wo man zuerst sucht. Im kantonalen Shop kostet die Amtliche Vermessung Geld, über das gemeinsame Portal der Kantone ist sie gratis, ohne Vertrag, mit derselben Auflage der Quellenangabe. Wir haben es an einer echten Parzelle in Kreuzlingen nachgeprüft.
Wie wir es nutzen könnten
- 1Bezugsweg verifizierengebautAbfrage gegen die offene Katalog-Schnittstelle des Bundes, Gebiet Kreuzlingen. Ergebnis: Die Gelände-Kachel liegt in 0,5 m und 2 m Auflösung als Cloud-optimiertes Bild vor, rund 17 MB je Quadratkilometer, und der Teil-Download funktioniert ohne Konto und ohne Schlüssel.
- 2Parzellen und Bauzonen prüfengebautAuch die zweite Hälfte ist geklärt. Eine Testabfrage liefert eine echte Kreuzlinger Parzelle mit Grenzverlauf, Nummer und Grundbuchfläche; der Eigentumsbeschränkungs-Kataster nennt dazu Nutzungszone, Lärmempfindlichkeitsstufe und Waldgrenze. Damit ist alles beisammen, was der Parzellen-Prüfer des Hausprojekts braucht.
- 3Gelände für unsere 3D-WeltenoffenEine Kachel als Höhenkarte in eine Godot-Welt bringen und schauen, was von der Genauigkeit im Spiel überhaupt ankommt. Ein Nachmittag Arbeit, danach wissen wir, ob reales Gelände für uns mehr ist als eine hübsche Idee.
- 4Karten selbst backen statt einbindenoffenWenn Landeskarten oder Landschaftsmodell in eine unserer Karten sollen, dann als eigener Kachel-Bestand nach dem Muster unseres Karten-Stacks — nicht als eingebundener Dienst der Bundesverwaltung.
- 5Quellenangabe verbindlich machenoffenJede Ansicht, die diese Daten zeigt, trägt die vorgeschriebene Quellenangabe. Das ist keine Kür, sondern die Bedingung, unter der wir sie überhaupt nutzen dürfen.
Offene Punkte
- Bei den Parzellendaten fehlt die genaue Form der Quellenangabe. Das gemeinsame Kantonsportal nennt nur den Satz „Freie Nutzung, Quellenangabe ist Pflicht“, ohne Beispieltext — vor einer veröffentlichten Karte fragen wir beim kantonalen Amt nach, wie genau zu zitieren ist.
- Sechs Kantone haben ihre Vermessungsdaten nicht öffentlich freigegeben. Für uns spielt das keine Rolle, für eine schweizweite Auswertung wäre es eine Lücke, die man kennen muss.
- Die Daten liegen im Schweizer Landeskoordinatensystem, unsere Apps rechnen in Weltkoordinaten. Die Umrechnung ist Standard, aber sie muss gemacht und geprüft werden — schiefe Karten entstehen genau hier.
- Am Bodensee endet die Schweiz mitten im Bild: Für das deutsche Ufer braucht es die Daten des Nachbarlands, mit eigener Lizenz und eigenem Bezugsweg. Grenzüberschreitende Darstellungen sind deshalb doppelte Arbeit.
- Der Katalogeintrag der Schnittstelle weist die Lizenz technisch als „proprietär“ aus. Das ist ein Formfeld, nicht die Rechtslage — die tatsächlichen Bedingungen erlauben freie und kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe. Wer nur das Feld liest, zieht den falschen Schluss.
- Für die laufenden Kartendienste gilt eine Fair-Use-Regel ohne veröffentlichte Grenzwerte. Ein weiterer Grund, Daten zu beziehen statt Dienste einzubinden — ein Massen-Abruf im Betrieb wäre auf fremdes Wohlwollen gebaut.
- Die Höhendaten sind nicht überall gleich alt. Die Erhebung läuft in Zyklen, und die Kachel für unsere Ecke stammt aus dem Jahr 2020 — für Veränderungsvergleiche ist das Aufnahmejahr mitzudenken.
Quellen
Paper, Code, Modell und Erklärung — mit eigenem Namen daneben. Datum dort, wo es belegbar ist.
- Kostenlose Geobasisdaten (OGD) — swisstopo
- Nutzungsbedingungen für kostenlose Geodaten und Geodienste
- Quellenangabe — was genau genannt werden muss
- Katalog-Schnittstelle des Bundes (STAC-API)
- swissALTI3D — das Höhenmodell
- ThurGIS-Geodienste des Kantons Thurgau
- Amtliche Vermessung auf dem gemeinsamen Kantonsportal
- ÖREB-Webservice des Kantons Thurgau
- Offene Geodaten Baden-Württemberg (deutsches Bodenseeufer)
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